Allgemeine Geschäftsbedingungen
Förrlitales Branding Studio

Mit der Erteilung eines Auftrags in schriftlicher und/oder mündlicher Form erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Förrlitales GmbH einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.

Grundsätze
Als Auftragnehmer wahrt Förrlitales GmbH die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Förrlitales GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätzen über die Nutzungs- und Urheberrechte und über die Lauterkeit der Werbung. Förrlitales GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.

Integrität und Vertraulichkeit
Förrlitales GmbH behandelt sämtliche Informationen und Daten aus dem Auftragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Förrlitales gibt keine Informationen an die Öffentlichkeit weiter, die dem Auftragsverhältnis zugehörig sind (z.B. den Namen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die Art des Vertragsverhältnisses und der Leistungserbringung sowie den Inhalt des Auftrages). Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

Förrlitales GmbH verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.

Nutzungs- und Urheberrechte
Förrlitales GmbH überträgt dem Auftraggeber sämtliche Rechte zur uneingeschränkten weltweiten Nutzung an allen erbrachten Leistungen, sofern diese vollumfänglich abgegolten wurden. Unter Nutzungsrecht versteht Förrlitales GmbH den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Auftraggeber bei Auftragserteilung definiert wurde.

Die Urheberrechte (geistiges Eigentum) an sämtlichen Arbeiten von Förrlitales GmbH verbleiben bei der Förrlitales GmbH. Förrlitales darf sämtliche Arbeiten, Entwürfe und Erzeugnisse, selbst wenn sie nicht realisiert wurden, ohne Zustimmung des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf den eigenen Online-Kanälen (Social Media, Website, etc.) publizieren. Ohne ausdrückliches Einverständnis von Förrlitales GmbH dürfen keinerlei Änderungen an den grafischen Erzeugnissen von Förrlitales GmbH vorgenommen werden.

Sämtliche Urheberrechte an Gestaltungsvorschlägen (Entwürfe, Skizzen) und alle nichtgewählten Varianten bleiben im Besitz von Förrlitales GmbH und werden nicht ausgehändigt. Die Aushändigung von offenen Daten und Templates sind nicht Bestandteil von Offerten, ausser dies wird explizit aufgeführt. Offene Daten und Templates können auf Anfrage entgeltlich ausgehändigt werden.

Eine Verwendung nichtgewählter Varianten, insbesondere die auftragsbezogenen gestalteten Ideen, Formen, Farben, Schriften und deren Kombinationen, dürfen erst nach der Zustimmung von Förrlitales GmbH und nach Abgeltung einer gesondert zu vereinbarenden Entgeltung erfolgen.

Bei der Schaffung neuer Logos (Wort- und/oder Bildmarken) und Claims ist eine einmalige Abgeltung der Nutzungsrechte notwendig.

Gewährleistung
Förrlitales GmbH leistet in der beratenden und kreativen Tätigkeit mit bestem Wissen und Gewissen und soweit dies der Auftrag zulässt Gewähr, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind und keinerlei Rechte von Dritten die vertraglich zugesicherte Übertragung von Nutzungsrechten einschränken oder behindern.

Bei allen vom Auftraggeber angelieferten Gestaltungselementen wie Bildern, Illustrationen, Text, digitalen Daten, etc. geht Förrlitales GmbH davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt Förrlitales GmbH jegliche Verantwortung ab.

Vergütung
Die Vergütung der Leistungen erfolgt in der Regel auf Basis einer vorgängig ausgestellten Offerte. Offerten umfassen alle Leistungen von Förrlitales GmbH inkl. Design- und Projektmanagement.

Vorbehalten sind Kosten für Mehrleistungen und Autorkorrekturen (abweichende oder zusätzliche Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind), sowie Zuschläge für Wochenendarbeiten.

Die Vergütung erfolgt zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.

Spesen
Versand- und Reisespesen werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet. Bahnfarten innerhalb der Schweiz werden zum Tarif 2. Klasse, Halbtax verrechnet, Auto- und Motorradkilometer mit 0.70 CHF/km und Flüge zu Economy-Tarifen.

Zahlungsmodalitäten
Die Verrechnung erfolgt mit 1/3 bei Vertragsbeginn, 1/3 in der Projektmitte, 1/3 bei Projektabschluss. Offerten bis zu CHF 6'000 werden einmalig bei Projektstart in Rechnung gestellt.

Werden Projekte vor Projektabschluss abgebrochen, werden die bisher angefallenen Leistungen gemäss Offerte im Rahmen der geleisteten Arbeiten zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum, geltend gemacht werden.

Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Entgeltung behält sich Förrlitales GmbH das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.

Drittleistungen
Aufträge an Dritte erteilt Förrlitales GmbH im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt Förrlitales GmbH keine Verpflichtungen.

Reklamationen
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an Förrlitales GmbH zu richten.

Der Auftraggeber übernimmt durch die Unterzeichnung des «Gut zum Druck» der Druckerei die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt der Drucksache. Verzichtet der Auftraggeber aus Zeit- oder Kostengründen auf ein schriftliches «Gut zum Druck», übernimmt Förrlitales GmbH keinerlei Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse. Reklamationen bei Leistungen Dritter (wie Fotografen, Lithografen, Programmierer, Illustratoren, Drucker,...), zu deren Beschaffung Förrlitales GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von Förrlitales GmbH.

Förrlitales GmbH setzt sich in genanntem Falle als Vermittlerin für eine faire Regelung zwischen dem Auftraggeber und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

Aufbewahrungspflicht
Arbeitsergebnisse werden von Förrlitales GmbH während zwei Jahren ab Datum der letzten Rechnungsstellung des entsprechenden Auftrags digital aufbewahrt.

Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Schlussbestimmungen
Förrlitales GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, bei Differenzen einvernehmlich eine Einigung zu suchen, bevor sie das zuständige Gericht anrufen. Dies schliesst auch Differenzen über das gültige Zustandekommen des Auftragsverhältnisses, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderungen oder Auflösung mit ein.

Änderungen und Ergänzungen gemäss dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form und der Unterzeichnung durch beide Parteien.

Gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Förrlitales GmbH
Zürich, 30. April 2018